Rechtsprechung
BVerwG, 29.11.1994 - 1 B 20.94 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der §§ 16 und 19 der Landesverordnung zur Durchführung der Berufsordnung der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure vom 7. Januar 1987 bezüglich eines ...
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.08.1993 - 6 A 12 384/92
- BVerwG, 29.11.1994 - 1 B 20.94
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 09.03.1982 - 7 B 40.82
Feststellungen zur Rechtsstellung zweier Fachschulräte - Rüge einer mangelnden …
Auszug aus BVerwG, 29.11.1994 - 1 B 20.94
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß in einem solchen Falle die Revision nur zugelassen werden kann, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein durchgreifender Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird (Beschlüsse vom 17. Juni 1994 - BVerwG 1 B 73.94 - und vom 9. März 1982 - BVerwG 7 B 40.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 209). - BVerwG, 12.05.1993 - 1 B 95.92
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Bayerische Rechtsanwaltsversorgung - …
Auszug aus BVerwG, 29.11.1994 - 1 B 20.94
Auch die Rüge, das maßgebende Landesrecht verstoße gegen vorrangiges Bundesrecht, rechtfertigt demnach nicht die Zulassung der Grundsatzrevision, wenn sie wie hier nicht auf eine klärungsbedürftige Frage des Bundesrechts führt, sondern allenfalls das Landesrecht klärungsbedürftig ist (Beschluß vom 12. Mai 1993 - BVerwG 1 B 95.92 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 24). - BVerwG, 18.03.1980 - 6 B 69.79
Rechtsanwendung der Vorinstanz - Grundsätzliche Bedeutung - Beschwerde
Auszug aus BVerwG, 29.11.1994 - 1 B 20.94
Mit bloßen Angriffen gegen die Rechtsauffassung der Vorinstanz, die ihrer Entscheidung ausschließlich nichtrevisibles Landesrecht zugrunde gelegt hat, kann die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache selbst dann nicht dargelegt werden, wenn der Kläger zur Begründung seiner abweichenden Rechtsauffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (Beschlüsse vom 18. März 1980 - BVerwG 6 B 69.79 - Buchholz 238.95 SZG Nr. 14 und vom 17. August 1994 - BVerwG 1 B 146.94 -). - BVerwG, 17.08.1994 - 1 B 146.94
Anforderungen an die "Darlegung" der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache …
Auszug aus BVerwG, 29.11.1994 - 1 B 20.94
Mit bloßen Angriffen gegen die Rechtsauffassung der Vorinstanz, die ihrer Entscheidung ausschließlich nichtrevisibles Landesrecht zugrunde gelegt hat, kann die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache selbst dann nicht dargelegt werden, wenn der Kläger zur Begründung seiner abweichenden Rechtsauffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (Beschlüsse vom 18. März 1980 - BVerwG 6 B 69.79 - Buchholz 238.95 SZG Nr. 14 und vom 17. August 1994 - BVerwG 1 B 146.94 -). - BVerwG, 07.06.1994 - 1 B 73.94
Erhebung der Divergenzrüge für die Zulassung einer Revision - Zulassung einer …
Auszug aus BVerwG, 29.11.1994 - 1 B 20.94
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß in einem solchen Falle die Revision nur zugelassen werden kann, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein durchgreifender Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird (Beschlüsse vom 17. Juni 1994 - BVerwG 1 B 73.94 - und vom 9. März 1982 - BVerwG 7 B 40.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 209).
Rechtsprechung
OVG Bremen, 13.06.1994 - 1 B 20/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Hochschule; Freie Studienplätze; Studienwahl; Zentrales Vergabeverfahren; Lehrimport; Lehrauftragsstunden; Freie Hochschullehrerstellen; Lehrauftragskontaktstunden
Verfahrensgang
- VG Bremen, 04.01.1994 - 1 V 459/93
- OVG Bremen, 13.06.1994 - 1 B 20/94
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Bremen, 23.02.2001 - 1 B 46/01 Solange die Einbeziehung in das ZVSVerfahren möglich ist, stellt die Nachmeldung zusätzlich entstandener oder erkannter Studienplätze und deren Einbeziehung in das ZVS-Verfahren den sachgerechten Weg zur Erfüllung der Zugangsansprüche dar (OVG Bremen, Beschl. v. 13.6.1994 - 1 B 20/94;… Urt. v. 8.10.1994 - 1 BA 16/94).
Indessen ist es den Hochschulen nicht verboten, entsprechend den sachlichen Erfordernissen den Aufgabenkreis eines wissenschaftlichen Mitarbeiters abweichend von dem gruppentypischen Profil zu konzipieren, was die Möglichkeit einschließt, bestimmte Stellen wissenschaftlicher Mitarbeiter der Lehre zu entziehen (BVerwG, NJW 1990, 2899 = DVBI 1990, 940; vgl. auch OVG Bremen, Beschl. v. 13.6. 1994 -1 B 20/94, zu Nr. 6 der Gründe).
- OVG Bremen, 18.10.1994 - 1 BA 16/94
Zulassung zum Architekturstudium
Diese Verfahrensweise wird der Zielsetzung der Vergabeverordnung am besten gerecht, denn sie führt zu genau dem Ergebnis, das bei korrekter Das Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluß vom 13.06.1994 (1 B 20/94) bereits entschieden, daß die Hochschule rechtmäßig handelt, wenn sie freie Studienplätze, die sie über die durch Verordnung festgelegte Zulassungszahl hinaus ermittelt hat, der ZVS zur Berücksichtigung im zentralen Vergabeverfahren meldet.